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§ 1 Name, Sitz, Eintragung
(1) Der Verein trägt den
Namen Behindertenverband
Stralsund e.V. (2) Der Sitz des Vereins
ist Stralsund. (3) Er ist in das Vereinsregister
beim Amtsgericht Stralsund unter Nummer
VR XIV eingetragen. (4) Das Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr. § 2 Wesen, Ziel
und Zweck des Vereins (1) Der Verein
ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Er bekennt sich zum
demokratischen Rechtsstaat und tritt für die Erhaltung des Friedens
ein. Er
lehnt Krieg und Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung
ab. (2)
Der Verein ist eine soziale Organisation. Er
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung
(A0) in der jeweils gültigen Fassung. (3)
Der Verein wirkt dafür, Menschen mit Behinderungen und deren
Familien ein weitestgehend Selbstbestimmtes,
aktives und menschenwürdiges Leben
zu ermöglichen. Dabei
arbeitet der Verein mit allen Organisationen, Institutionen, politischen
und religiösen Kräften,
die das gleiche Ziel verfolgen, zusammen. (4)
Der Verein unterstützt das Streben der Behinderten, am beruflichen,
kulturellen und gesellschaftlichen
Leben aktiv teilzunehmen. Der
Verein vertritt die sozialen Interessen der Behinderten gegenüber
der Öffentlichkeit.
(5) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere
durch: - Beratung und Beistand
in Angelegenheiten des Sozialhilferechts, des Schwerbehindertenrechts
und anderen sozialrechtlichen Angelegen- heiten
- Beratung in arbeitsrechtlichen
Angelegenheiten im Sinne des SchwbG -
Förderung der Rehabilitation und des Behindertensportes
- Förderung der Mobilität
Behinderter - Förderung
des Aufbaus von Selbsthilfegruppen -
Übernahme von Trägerschaften -
Förderung des gemeinnützigen Wohn- und Siedlungswesens
- Förderung von Senioren
mit Behinderung - Förderung
von Rehabilitationsstätten und Werkstätten für Behinderte
§ 3 Selbstlosigkeit
(1) Der Verein ist selbstlos tätig. Er
übt nicht in erster Linie eine erwerbswirtschaftliche Betätigung
aus. (2) Die Mittel des Vereins werden nur für
die satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Es werden nur tatsächlich
entstandene Kosten erstattet. (3) Niemand wird
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt.
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